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Informationen über die Ärztegesellschaft für Gesundheitsmedizin und Prävention (ÄGP)

Wir leben in einer Zeit großer gesellschaftlicher Veränderungen mit gewaltigen Kostensteigerungen im Gesundheitswesen,
  • mit massiver Zunahme von sog. Wohlstands- und Zivilisationskrankheiten,
  • mit einer verlängerten Lebenserwartung des Einzelnen,
  • mit Veränderungen des ärztlichen Berufsbildes und zunehmender Beschneidung unserer Handlungsfreiheit von Seiten der Krankenkassen und des Gesetzgebers.
Es ist eine Zeit, in der "aktiv sein" zum Lebensziel und zum Lebenselixier des Menschen zählt, auf das er unter keinen Umständen verzichten will! Wir müssen deshalb in unserem ärztlichen Handeln umdenken und neue ärztliche Konzepte entwickeln.

Dazu ist auch eine neue Sicht des Patienten notwendig! Nicht erst die Krankheit muss erkannt und betreut werden! Wir Ärzte müssen als "medizinische Berater" bereits im Bereich der Prävention tätig werden, spätestens jedoch dann, wenn Risikofaktoren vorhanden sind oder erste Anzeichen für eine bevorstehende Krankheit auftreten.

Wir müssen Berater für alle altersbedingten Lebenssituationen werden! Auf diesem Feld der aktiven Lebensführung im Bereich Gesundheit findet die "Ärztegesellschaft für Gesundheitsmedizin und Prävention WGfBL" ihre Daseinsberechtigung und ihren Sinn.

Präambel unserer Satzung

Grundziele und Aufgaben der ÄGP sind:
  • Das Bewusstsein für die Gesundheit und Gesunderhaltung in der Bevölkerung durch Beratung und Anleitung zu fördern und jeden zu einer aktiven Lebensführung zu veranlassen.
  • Krankheiten schon im Vorfeld, d.h. noch im Bereich der sogenannten Befindlichkeitsstörungen rechtzeitig zu erkennen und zu intervenieren, so dass diese erst gar nicht zum Ausbruch kommen.
  • Positive und negative Einflüsse der Umwelt und des Umfeldes auf das Individuum in Beruf, Ernährung, Familie und Freizeit zu untersuchen und durch Förderung gesundheitserhaltender Maßnahmen und Vermeidung von krankheitserzeugenden Faktoren den Einzelnen in Körper und Seele zu stabilisieren.
  • Wissenschaftlich fundierte Konzepte auszuarbeiten, um drohende Krankheiten durch Aktivierung und Reaktivierung des Zellorganismus, durch Stabilisierung des physiologischen Gleichgewichtes und durch frühzeitige Intervention im Energie- und Stoffwechselhaushalt zu vermeiden.
  • Eine Neuorientierung im Bewusstsein und in der Verhaltensweise innerhalb der Bevölkerung über Gesundheit und Gesunderhaltung zu erreichen, um die immensen Ausgaben der Krankenkassen für vermeidbare Krankheiten zu senken.
Hauptziele sind die Erhaltung und Stärkung der Gesundheit und Vermeidung von krankmachenden Einflüssen nach dem Grundsatz "mens sana in corpore sano".

Der "BioAktiv-Arzt" betreut

Den gesamten Gesundheitsbereich, aber auch Befindlichkeitsstörungen, wie z.B. Konzentrationsstörungen, Vergesslichkeit, Erschöpfungsgefühl, schnelle Ermüdbarkeit, Antriebsmangel, Schlafstörungen, Schwindel, nachlassendes Sexualinteresse.

Das Gesundheitskonzept der ÄGP

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Aktivitäten der Ärztegesellschaft für Gesundheitsmedizin und Prävention

Die Aktivitäten werden im Vorstand und von den Mitgliedern gemeinsam geplant, erarbeitet und durchgeführt. Jedes Mitglied kann aktiv bei unseren Projekten mitarbeiten. Konkrete Projekte der ÄGP sind derzeit u.a.
  • Entwicklung und Koordination von Präventiv-, Diagnostik-, und Therapiekonzepten für gesunde bzw. noch gesunde Menschen und Umsetzung dieser Konzepte in die Praxis, z.B. Energieaufbau-Programme, Aktiv-Fitness-Test, Gewichtsreduktion, Stressbewältigung, Entgiftung, Orthomolekulare Medizin, Immunmodulation, Heilhypnose,
  • Schulung in unseren Konzepten, Fortbildungsveranstaltungen und regelmäßige Treffen für Mitglieder,
  • Aufklärungsveranstaltungen, wissenschaftliche Symposien und Publikationen zu Gesundheit und Gesundheitsfragen für Fachpublikum und Laien,
  • Durchführung wissenschaftlicher Untersuchungen z.B. zur Erforschung von Krankheitsfaktoren und Umwelteinflüssen,
  • Schaffung von Gesundheitszentren,
  • Entwicklung eines gesellschaftlichen Umdenkprozesses für Gesundheit und Schaffung sowie Verbreitung eines BioAktiven Life-Styling.

Auszug aus der Satzung

§ 5 MITGLIEDSCHAFT
Mitglieder sind ..... auf schriftlichen Antrag die Kolleginnen und Kollegen, die die von der Gesellschaft geforderten Fortbildungsmaßnahmen durchgeführt haben und vom Vorstand aufgenommen werden. Die Mitgliedschaft beginnt nach Aufnahme mit dem Eingang des Mitgliedsbeitrages. Sie endet durch schriftliche Austrittserklärung, durch Tod oder durch Ausschluss. Der Austritt aus der Gesellschaft ist unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Schluss eines Kalenderjahres zulässig.

§ 6 BEITRAGSREGELUNG
Jahresbeiträge ..... liegen derzeit bei 125 Euro pro Jahr und sind jährlich im voraus per 31.03. im Einzugsverfahren zu entrichten. Über eine Änderung des Mitgliedsbeitrages entscheidet die Mitgliederversammlung. Eine Beitragsänderung ist nur für das kommende und nicht für das laufende Jahr möglich.

§ 8 MITTELVERTEILUNG
Die Beiträge und sonstige Vereinsmittel werden ausschließlich zur Förderung der Vereinszwecke verwandt. Die konkrete Beschlussfassung über die Mittelverwendung erfolgt im Vorstand mit einfacher Mehrheit. Über die finanzielle Situation der Gesellschaft wird jährlich mindestens einmal anlässlich der Mitgliederversammlung Bericht erstattet.

§ 9 VEREINSORGANE
Die Organe des Vereins sind:
  • der Vorstand
  • der erweiterte Vorstand
  • die unterschiedlichen Sektionen
  • die Mitgliederversammlung

§ 11 ERWEITERTER VORSTAND
Der erweiterte Vorstand setzt sich zusammen aus den Leitern der einzelnen Sektionen. Er ist dem Vorstand gegenüber beratend tätig. Im Vorstand und erweiterten Vorstand werden die unterschiedlichen Aktivitäten und Aufgabenbereiche der Gesellschaft geplant, koordiniert und ausgewertet. Der Vorstand beschließt unter Anhörung des erweiterten Vorstandes über die Mittelverwendung und Zusammensetzung des Haushaltsetats.

§ 16 AUFLÖSUNG DES VEREINS
Zur Beschlussfassung oder Auflösung des Vereins ist eine 3/4 Mehrheit der beschlussfähigen Mitgliederversammlung notwendig. Bei der Einladung dieser Versammlung muß auf die bevorstehende Auflösung des Vereins hingewiesen werden. Bei der Auflösung des gemeinnützigen Vereins sind die Vorstandsmitglieder Liquidatoren. Bei der Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines Zweckes darf das Vermögen des Vereins nur für steuerbegünstigte Zwecke zur Förderung der Wissenschaft und Forschung verwendet werden.

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